Kentenich

Veröffentlicht am 2021-03-12 In Kentenich

Aus Respekt vor möglichen Betroffenen und der Schönstatt-Bewegung

Redaktion schoenstatt.org, Maria Fischer •

Der “Respekt vor möglichen Betroffenen” und “der Respekt vor der Schönstatt-Bewegung, […] eine[r] weltumspannende[n], große[n] Bewegung mit ausgesprochen großer Strahlkraft im Dienst des Evangeliums”, hat Bischof Dr. Stephan Ackermann, von Trier – der Diözese, in der das Urheiligtum liegt wie auch der Sitz des Generalpräsidiums und wo die diözesane Phase des Seligsprechungsprozesses für P. Kentenich läuft – bewogen,  “nach Gesprächen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Fachgebiete – neben Historikern sind Psychologen und Pädagogen dabei gewesen […] den Prozess jetzt breiter aufzustellen.“ Diese „breitere Aufstellung“ erläutert er in einem ausführlichen Interview in der digitalen Ausgabe der Trierer Bistumszeitung „Paulinus“ vom 10. März 2021. Wie Pater Juan Pablo Catoggio bemerkte, sind dieses Interview und sein Inhalt auch auf einen ausdrücklichen Wunsch seinerseits wie des Präsidiums zurückzuführen. —

Über die bereits in der Pressemitteilung vom 6. März veröffentlichte Erläuterung des Warum und Weshalb der Verfahrensänderung hinaus, spricht Bischof Ackermann in dem Interview auch über seine Entscheidung, „einen weiteren, eigentlich abgeschlossenen Teil des Verfahrens“ erneut anzuschauen.

“Es gibt den Vorwurf eines amerikanischen Bürgers gegenüber Pater Josef Kentenich, dieser habe ihn in den Jahren 1958-1962 sexuell missbraucht. Die Anschuldigungen sind 1994 gegenüber der Erzdiözese Milwaukee vorgebracht und dort auch geprüft worden, gerade auch im Wissen um das laufende Seligsprechungsverfahren. Die Untersuchung der Vorwürfe durch die Erzdiözese Milwaukee mündete in einen Bericht, den das dortige kirchliche Gericht verfasst hat. In diesem Bericht wird die Überzeugung vertreten, dass zu diesem Zeitpunkt kein Anlass bestand, die Sache weiter zu verfolgen.”

Alle entsprechenden Untersuchungsakten wurden dem Bistum Trier zur Verfügung gestellt und gehören zu den Akten des Prozesses.

“Seit damals sind nun mehr als 25 Jahre vergangen”, so Bischof Ackermann im Interview.  “In dieser Zeit haben wir – weltweit – viele Erfahrungen gesammelt, was die Aufklärung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs anbetrifft. Ich möchte daher auch im Hinblick auf den in den USA bereits untersuchten Vorwurf noch einmal prüfen lassen, ob die damalige Untersuchung auch nach heutigen Kriterien als ausreichend betrachtet werden kann, oder ob Aspekte unberücksichtigt geblieben sind, die für eine abschließende Bewertung unbedingt noch miteinbezogen werden müssen. In diesem Falle müsste die damalige Untersuchung ergänzt und gegebenenfalls deren Ergebnis korrigiert werden.“

Jetzt “ist es dem Generalpräsidium möglich, die Schönstattfamilie über Folgendes zu informieren”

Am selben Tag versandte Pater Juan Pablo Catoggio an die offiziellen Medien der Bewegung und auch an die Redaktion von schoenstatt.org eine Information, die mit einem markanten Satz beginnt:

“Mit der heutigen Veröffentlichung eines Interviews von Bischof Dr. Stephan Ackermann zum Seligsprechungsprozess Pater Josef Kentenichs im Paulinus Online ist es dem Generalpräsidium möglich, die Schönstattfamilie über Folgendes zu informieren”. Man meint, ein „endlich“ mitzuhören.

Denn: “Da der Vorgang ausschließlich in die Zuständigkeit der beiden genannten Diözesen fällt, war es den Verantwortlichen der Schönstattbewegung bislang nicht erlaubt, darüber zu informieren.“

In dieser Zeit großer Kontroversen und regelrechter Kreuzzüge zur Verteidigung oder Verurteilung Pater Kentenichs und eines schweren Vertrauensbruchs, weil man sich falsch informiert (um nicht zu sagen verraten) fühlt, ist es möglich, dass manch einer innerhalb oder außerhalb Schönstatts nicht an die Aufrichtigkeit dieser offiziellen Mitteilung glaubt.

Das Folgende ist eine persönliche Meinung, die auf langen Gesprächen beruht. Ich halte den letzten Satz der Information für aufrichtig:

“Als Generalpräsidium begrüßen wir dieses Vorgehen des Bischofs im Sinn einer umfassenden Klärung ausdrücklich.”

<strong>Information des Generalpräsidiums zu einem Vorwurf gegen Pater Josef Kentenich</strong>
GENERALPRÄSIDIUM
P. Juan Pablo Catoggio, Vorsitzender

Mit der heutigen Veröffentlichung eines Interviews von Bischof Dr. Stephan Ackermann zum Seligsprechungsprozess Pater Josef Kentenichs im Paulinus Online ist es dem Generalpräsidium möglich, die Schönstattfamilie über Folgendes zu informieren:

Es gab den Vorwurf eines amerikanischen Bürgers gegenüber Pater Josef Kentenich, dass dieser ihn in den Jahren 1958-1962 sexuell missbraucht habe. (Pater Kentenich lebte von 1952-1965 in Milwaukee/USA.)

Bischof Ackermann teilte mit, diese Anschuldigungen seien 1994 gegenüber der Erzdiözese Milwaukee vorgebracht und dort auch geprüft worden: „Die Untersuchung der Vorwürfe durch die Erzdiözese Milwaukee mündete in einen Bericht, den das dortige kirchliche Gericht verfasst hat. In diesem Bericht wird die Überzeugung vertreten, dass zu diesem Zeitpunkt kein Anlass bestand, die Sache weiter zu verfolgen. Im Rahmen der diözesanen Phase wurden uns alle Unterlagen zugesandt. Sie sind mit dem Ergebnis bewertet worden, dass die Untersuchung der Erzdiözese Milwaukee stimmig ist und als abschließend betrachtet werden kann.“

Das Generalpräsidium der Schönstatt-Bewegung erfuhr 1997 von diesen Beschuldigungen, als die Akten der abgeschlossenen Untersuchung der Erzdiözese Milwaukee nach Trier überstellt worden waren, weil dort das Seligsprechungsverfahren für Pater Josef Kentenich anhängig ist. Das Generalpräsidium erhielt weder Kenntnis vom genauen Inhalt der Vorwürfe noch Einblick in die Akten. Später wurde mitgeteilt, dass die gesamte Dokumentation des rechtlichen Verfahrens den Akten des Seligsprechungsprozesses hinzugefügt wurde, damit sie zur Auswertung im Kontext des römischen Verfahrens zur Verfügung steht.

Da der Vorgang ausschließlich in die Zuständigkeit der beiden genannten Diözesen fällt, war es den Verantwortlichen der Schönstattbewegung bislang nicht erlaubt, darüber zu informieren.

Bischof Ackermann kündigte in seinem Interview an, dass er diesen abgeschlossenen Teil des Seligsprechungsverfahrens erneut anschauen will, um zu überprüfen, „ob die damalige Untersuchung auch nach heutigen Kriterien als ausreichend betrachtet werden kann“.

Als Generalpräsidium begrüßen wir dieses Vorgehen des Bischofs im Sinn einer umfassenden Klärung ausdrücklich.

Im Namen des Generalpräsidiums des Schönstatt-Werkes

P. Juan Pablo Catoggio

Schönstatt, 10. März 2021

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