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 published: 2007-04-27

Bald ein Vorbild für die Jugend der ganzen Welt?

Heiligsprechungsverfahren für den seligen Karl Leisner in Münster eröffnet

 

Karl Leisner

 
   

DEUTSCHLAND, Werner Stalder. Es war ein denkwürdiger Augenblick, als am Mittwoch, 25. April, um 11 Uhr im Bischöflichen Offizialat in Münster der Heiligsprechungsprozess für Karl Leisner eröffnet wurde. Papst Johannes Paul II. hatte den Märtyrer, der am 28. Februar 1915 in Rees geboren wurde und in Kleve aufgewachsen ist, am 23. Juni 1996 in Berlin seliggesprochen. Diözesanbischof Dr. Reinhard Lettmann hatte den Bischöflichen Offizial, Msgr. Martin Hülskamp, beauftragt, die Eröffnung eines Wunderprozesses in der Causa des Seligen Karl Leisner einzuleiten. Der Hintergrund: Eine Heiligsprechung erfordert ein Wunder. Dieses wurde von einem Mann aus der Diözese Münster gemeldet, der seine medizinisch unerklärbare Heilung vom Krebs auf die Fürsprache des Seligen Karl Leisner zurückführt.

Klinische Kontrolluntersuchungen bei diesem Patienten ergaben, dass bei mehreren histologischen Proben keine invasiven Tumore festgestellt wurden.

Domkapitular Hülskamp konnte zur Eröffnung des Verfahrens Familienangehörige und Mitglieder des Internationalen Karl-Leisner-Kreises begrüßen. Der Diözesanbischof wurde von Generalvikar Norbert Kleyboldt vertreten, der den Vorsitz der ersten Sitzung, in der sich der Gerichtshof konstituierte, führte. Dem Gericht gehören in unterschiedlichen Funktionen außerdem an: Pfarrer Dr. Eugen Psiuk, Offizialatsrat und Richter am Bischöflichen Offizialat Münster, Offizialatsrat P. Bernhard Sühling MSC, ebenfalls Diözesanrichter, Dr. Alfons Egen als medizinischer Sachverständiger und Hildegunde Brandt als Urkundenbeamtin und Notarin. Damit der Wunderprozess so geführt wird, dass es den römischen Anforderungen entspricht, war Anwalt Dr. Andrea Ambrosi aus Rom anwesend. Die Ernennungsurkunden wurden verlesen, und alle Beteiligten legten feierlich vor der Bibel einen Eid ab. In einem sorgfältigen Ablauf, den Msgr. Hülskamp jeweils erläuterte, wurden alle Urkunden in dreifacher Ausführung unterschrieben und mit einem Siegel versehen. Zwei Ausführungen sind für Rom bestimmt; eine Ausführung verbleibt im Bischöflichen Geheimarchiv. Postulator in der Causa Leisner ist der von Bischof Dr. Reinhard Lettmann ernannte Dr. Andrea Ambrosi, Rom, der ebenfalls einen Eid ableistete.

Wie ein Heiligsprechungsprozess verläuft

An die Zeugen werden laut Aussage von Msgr. Hülskamp 36 Fragen mit jeweils drei oder vier Unterfragen gestellt werden. Zwei Zeugen werden vom Gericht benannt. Bei einem günstigen Verlauf der diözesanen Beweissammlung könnte das gesichtete Material nach einem Jahr an die Kongregation für die Heiligsprechungen nach Rom gehen. Dafür wird eine Abschluss-Sitzung in Münster erfolgen. In Rom wird Dr. Ambrosi ein weiteres Jahr brauchen, um die Positio (Zusammenfassung aller Fakten) zu erstellen.

Dann wird der Prozess in Kommissionen von Medizinern und Theologen fortgeführt, die zu einer positiven moralischen Mehrheit kommen müssen. Schließlich gelangt die "Causa Leisner" in die Vollversammlung der Kongregation für die Heiligsprechungen. "Der Prozess ist ergebnisoffen", sagte Msgr. Hülskamp, "die letzte Entscheidung liegt beim Papst". In der anschließenden Aussprache wurde erklärt, dass die Heilung des Kandidaten fünf Jahre anhalten muss. Bischof Lettmann hatte sich aus Gründen der Beweissicherung dafür entschieden, das Verfahren jetzt schon einzuleiten. Sollten auf die Fürsprache des Seligen Karl Leisner weitere Wunder gemeldet werden, können diese in den nun eröffneten Prozess nicht einfließen. Der Präsident des Internationalen Karl-Leisner-Kreises, Hans-Karl Seeger, brachte seine Freude zum Ausdruck, dass es ein Wunder gäbe, wonach die Hoffnung bestehe, dass Karl Leisner, den Papst Johannes Paul II. schon 1988 den 42.000 Jugendlichen aus ganz Europa in Straßburg als Vorbild vor Augen gestellt habe, nach einer Heiligsprechung zu einem weltweiten Vorbild der Jugend werde.

Christus, meine Leidenschaft

(sch) Karl Leisner, von Papst Johannes Paul II. im Jahr 1996 seliggesprochen, hatte als Jugendlicher Schönstatt kennen gelernt und gehörte während seines Theologiestudiums einer Schönstattgruppe an, zu der auch der spätere Bischof von Münster, Heinrich Tenhumberg, zählte. Zeit seines Lebens blieben für Karl Leisner die wenigen, aber intensiven Zeiten der persönlichen Begegnung mit der Gottesmutter im Urheiligtum entscheidende Meilensteine auf seinem Berufungsweg. Christus, meine Leidenschaft – geführt von diesem Ideal, wirkte er in der diözesanen Jugendarbeit und kämpfte sich durch zu seiner Entscheidung zum zölibatären Leben als Priester. Eine Bemerkung zum gescheiterten Attentat auf Hitler, ausgesprochen im Sanatorium, wo er eine TB-Erkrankung auskurierte, brachte dem jungen Diakon Leisner Verhaftung, Gefängnis und KZ. In Dachau brach seine TB wieder auf; doch obwohl seine Gesundheit sich rapide verschlechterte, blieb seine Freude ungebrochen und ansteckend – er ließ sich sogar seine Gitarre ins KZ schicken! Als ein Bischof Gabriel Piguet ins KZ eingeliefert wurde, konnte sich Karl Leisners Lebenstraum erfüllen. Am 17. Dezember 1944 wurde er im KZ heimlich zum Priester geweiht und feierte am 26. Dezember seine Primiz. Kurz nach der Befreiung aus Dachau starb er am 12. August 1945 im Sanatorium in Planegg bei München.

Eine Karl-Leisner-Medaille kann für 50 Euro plus Porto bei der Geschäftsstelle des IKLK, Wasserstraße 1, 47533 Kleve, Tel. 02821-9 25 95, Fax 02821-98 03 31, e-mail: monika.peusen@karl-leisner.de erworben werden.

 

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