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 published: 2005-04-26

"Ich will keine Euthanasie!"

"Initiative Menschenwürde in allen Phasen des Lebens – Nein zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe" übergibt 50.000 Unterschriften an Marcel Glesener, Vize-Präsident der Parlamentarischen Versammlung und Vorsitzender des Ausschusses für Sozialordnung, Gesundheit und Familie

Marcel Glesener: entrega de 50.000 firmas en contra de la legalización de la eutanasia

Marcel Glesener: 50,000 signatures will be presented to him, a strong vote against the legalization of eutanasia

Marcel Glesener: ihm werden morgen 50.000 Unterschriften gegen die Legalisierung der Euthanasie überreicht

Foto: Archiv © 2005

 

EUROPA, mkf. Am 27. April 2005 wird sich der Europarat nach gut einem Jahr erneut mit der Vorlage des Schweizer Abgeordneten Dick Marty zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe – das heißt zur Euthanasie - befassen. Der Titel der Vorlage ("Bericht") ist umgeändert worden in "Unterstützung von Patienten am Lebensende". Der Entwurf verzichtet im Unterschied zum Entwurf von 2004 auf die ausdrückliche Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, die aktive Sterbehilfe zu legalisieren, schließt diese Option aber auch nicht aus.

Das Recht auf Selbstbestimmung proklamiert der Schweizer Liberale Dick Marty als Leitmotiv für eine Sterbehilfe, die Todkranke von qualvollen Schmerzen erlösen soll. Entschieden gegen eine Legalisierung nach dem Vorbild Hollands und Belgiens, wo aktive Sterbehilfe erlaubt ist, sind zahlreiche Abgeordnete, die bei der Empfehlung von 1999 bleiben möchten.

In dieser Empfehlung 1418 betonte die Parlamentarische Versammlung des Europarates im Jahr 1999 unter dem Titel "Schutz der Menschenrechte und der Würde der Todkranken und Sterbenden" ihre Ablehnung der Euthanasie. In dem verabschiedeten Text heißt es wörtlich, "dass der Sterbewunsch einer todkranken beziehungsweise sterbenden Person selbst keine gesetzmäßige Rechtfertigung darstellen kann, Handlungen auszuüben, mit denen die Herbeiführung des Todes beabsichtigt ist". Das Selbstbestimmungsrecht der Kranken und Sterbenden schließe nicht das Recht ein, Zeitpunkt und Art des eigenen Todes zu wählen. Gleichzeitig forderte diese Empfehlung, den Zugang Todkranker und Sterbender zu Einrichtungen der Palliativmedizin zu verbessern. Diese Empfehlung festzuhalten, ist Anliegen verschiedener Initiativen – etwa seitens der Caritas Österreich, der Deutschen Bischofskonferenz, der Katholischen Familienverbände Europas -, und auch der "Initiative Menschenwürde in allen Phasen des Lebens", die sich im Januar 2004 in der Schönstatt-Bewegung gebildet und die seitdem aktive Unterstützung durch zahlreiche Gruppierungen und Einzelpersonen gefunden hat. Gut 50.000 Unterschriften sind es, die eine Delegation am 27. April kurz vor der entscheidenden Sitzung des Europarates in Straßburg überreichen wird.

Terri Schiavo

Martys Bericht war am 15. November 2004 im Ausschuss gebilligt und zur Abstimmung an das Plenum des Europarates in Straßburg gegeben worden. Auch wenn er hier eine Mehrheit findet, sind die Mitgliedstaaten des Europarates nicht zu einer gesetzlichen Legalisierung der Euthanasie verpflichtet. Eine Signalwirkung würde aber dennoch davon ausgehen. Im November 2004 schreibt Stephan Baier in der "Deutschen Tagespost": "Marty stellt den Grundsatz auf, "dass jeder Patient das Recht hat zu entscheiden, was mit ihm geschehen soll" – und verstößt selbst dagegen. Wie kurz nämlich das vom Berichterstatter mehrfach postulierte Selbstbestimmungsrecht des Patienten greift, zeigt Martys Forderung, "bei Patienten, die ihre Wünsche nicht mehr auszudrücken vermögen, ihre vermutlichen Wünsche zu ermitteln". Wie genau soll das geschehen? Vielleicht durch Befragung der künftigen Erben? Martys Vorschlag: "...entweder durch eine Patientenverfügung oder durch Bestellung eines für den Umgang mit medizinischen Fragen zuständigen ,Therapiebeauftragten‘". Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, sollte sich vorsorglich mit dem "Therapiebeauftragten" gut stellen." So weit der Artikel in der Deutschen Tagespost. Konkrete Anschauung für das, was damit gemeint ist, lieferte – sprechenderweise in der Kar- und Osterwoche, unübersehbar parallel zu Krankheit und Sterben des Heiligen Vaters – der Tod von Terri Schiavo, deren "Wunsch zu sterben" von ihrem Ehemann festgestellt wurde...

Eine Signalwirkung wird aber auch ausgehen von der Übergabe von 50.000 Unterschriften – darunter auch die von Kardinälen, Bischöfen, Politikern - , die am 27. April überreicht werden. Hannelore Spannagel: "Das kann man nicht wegreden, das steht für eine sehr große Zahl von Menschen, die klar Stellung beziehen gegen aktive Sterbehilfe – und für Palliativmedizin und Sterbebegleitung!"



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Last Update: 26.04.2005 Mail: Editor /Webmaster
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