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 published: 2005-02-18

Ein Zeichen für das Leben

Anhörung zur Spätabtreibung: deutlicher als erwartet betonen die Experten gesetzlichen Handlungsbedarf

Entrega de firmas, 3 de febrero en Berlin

Presentation of signatures, February 3, in Berlin

Unterschriftenübergabe am 3. Februar in Berlin

Foto: POS Fischer © 2005

 

DEUTSCHLAND, mkf. "Das war deutlicher, als man es ahnen konnte: Bei einer Anhörung im deutschen Bundestag haben gestern Nachmittag acht von elf Sachverständigen strikten Handlungsbedarf bei der geltenden Praxis der Spätabtreibungen betont. So am 17. Februar eine Meldung von Radio Vatikan, die bei den Verantwortlichen von "Lichtzeichen e.V." und vielen anderen aus der Schönstattbewegung mit Freude aufgenommen wurde. "Im Kern", so hieß es weiter" "geht es ihnen um psychosoziale Beratungen, die das Gesetz bei solchen Schwangerschaftsabbrüchen nach der 23. Woche derzeit gar nicht vorsieht. Außerdem sollte das Arzthaftungsgesetz so geändert werden, dass die ärztliche Haftung für ein Kind als Schaden endlich ausgeschlossen ist. Und mal wieder forderten Experten eine bessere statistische Erfassung von Abtreibungen in Deutschland. Offiziell gab es 2003 nur 217 Spätabtreibungen, aber viele halten diese Zahl für tatsächlich viel höher. Hintergrund ist die Sorge, dass die Spätabtreibungen auch als Folge der vorgeburtlichen Diagnostik zu einer wachsenden Diskriminierung ungeborenen behinderten Lebens führen. Die Union fordert deshalb gesetzliches Handeln. Aber auch nach der Anhörung ist es mehr als unsicher, ob nun etwas passiert. Die Bundesregierung und die rot-grünen Koalitionsfraktionen erklärten gleich im Anschluss, eine Gesetzesänderung sei nicht notwenig, trotz der Expertenaussagen."

Weil mehr als unsicher ist, ob diesem erste Zeichen von Respekt vor dem Leben weitere folgen, ist es wichtig, dass die Unterschriftenaktion gegen die Spätabtreibung weiterläuft. Täglich treffen auch Packen mit Unterschriftenlisten ein, doch gibt es noch viele unausgeschöpfte Möglichkeiten, für das Thema zu sensibilisieren und eine öffentliche Diskussion und Meinungsbildung in Gang zu bringen.

Denn am Mittwoch durchgeführte Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema Spätabtreibungen belegt etwa nach Ansicht des Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, den Handlungsbedarf in diesem Bereich.

Ein behindertes Kind darf nicht als "Schaden" gelten

«Gegen die menschenunwürdige Praxis der Abtreibung lebensfähiger Kinder nach Pränataldiagnostik muss dringend etwas unternommen werden. Damit Ärzte nicht aus Furcht vor Haftung für die Geburt eines behinderten Kindes vorsichtshalber zur Abtreibung beraten, muss jedenfalls die ärztliche Haftung für das «Kind als Schaden» beseitigt werden. Dies hat die Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Schimmelpfeng-Schütte überzeugend dargelegt», erklärte Hubert Hüppe nach der Anhörung des Bundestagsausschusses.

«Angesichts der Tötung lebensfähiger behinderter Kinder wirkte geradezu gespenstisch, wie von Seiten der SPD jeder Ansatz einer Verbesserung mit Kampfparolen torpediert wurde. So wurde die Überlegung einer Beratungspflicht sofort als 'Zwangsberatung' diffamiert. Dies lässt erahnen, welchen Widerstand die SPD der Verbesserung des Lebensschutzes behinderter Ungeborener entgegensetzen wird», meint Hubert Hüppe.

Dass ein behindertes Kind eine «Schadensquelle» ist und dass seine Tötung bis unmittelbar vor der Geburt «rechtmäßig» ist, stelle eine Diskriminierung dar, die mit Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist.

Die Unterschriftenaktion gegen die Spätabtreibung läuft noch bis 31. März. Heute abend wird in der ARD im "Bericht aus Berlin" ein Beitrag dazu kommen, bei höchstwahrscheinlich auch die Übergabe der Unterschriften an Bundespräsident Thierse zur Sprache kommt.



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Last Update: 18.02.2005 Mail: Editor /Webmaster
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