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 published: 2005-01-05

Gemeinsam gegen Spätabtreibungen – für das Leben

Die Initiative der Bistumszeitungen zieht Kreise – "Lichtzeichen e.V." sammelt Unterschriften in ganz Deutschland

Bruno Sonnen, redactor jefe del diario „Paulinus“, con Ulrike Eichenberg, en Trier

Bruno Sonnen, editor of the diocesan newspaper „Paulinus“, with Ulrike Eichenberg, in Trier

Gespräch über die weiteren Schritte: Bruno Sonnen, Chefredakteur des „Paulinus“, und Ulrike Eichenberg

Foto: POS Fischer © 2005

 

 

 

DEUTSCHLAND, mkf. Auf 188 im Jahr 2002 und 217 im vergangenen Jahr beläuft sich die "amtliche Zahl" der in Deutschland "straflos" vorgenommenen Spätabtreibungen. Experten gehen allerdings von einer vierfachen Dunkelziffer aus. Am 28. Dezember fand in Trier ein Gespräch statt zwischen Bruno Sonnen, Chefredakteur der Trierer Bistumszeitung "Paulinus", und Ulrike Eichenberg, "Lichtzeichen e.V.", um die nächsten gemeinsamen Schritte abzustimmen bei der Initiative gegen Spätabtreibungen von – möglicherweise – behinderten Kindern. Während der "Paulinus" informiert und zum Einsatz motiviert, kann die Schönstattbewegung deutschlandweit die Handlungsinitiative ergreifen und anfangen, jetzt, Unterschriftenlisten auszulegen und Unterschriften zu sammeln.

Spätabtreibung nach Pränataldiagnostik bis unmittelbar vor der Geburt möglich

Die Praxis der Spätabtreibung wird auf § 218 a Abs. 2 StGB gestützt. Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch "nicht rechtswidrig", wenn abzusehen ist, dass die Geburt eines Kindes das Leben der Frau oder ihre Gesundheit auf schwerwiegende Weise beeinträchtigen würde und ihr deshalb das Austragen des Kindes nicht zugemutet werden kann.

Ein medizinisch indizierter Abbruch ist an keine Frist gebunden, d.h. eine Spätabtreibung auf der Grundlage des § 218 a Abs. 2 StGB ist bis kurz vor der Geburt des Kindes möglich. Eine Pflichtberatung muss dem Abbruch nicht vorausgehen. Auch eine Dokumentation des Schwangerschaftsabbruchs nach § 218 a Abs. 2 StGB ist nicht vorgesehen. Ärzte berichten, dass Spätabtreibungen ganz überwiegend vorgenommen werden, weil die werdende Mutter erst nach Ablauf der 12-Wochenfrist, innerhalb derer ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 a Abs. 1 StGB "straflos" gestellt ist, erfährt, dass der Fötus schwere Schädigungen aufweist und deshalb mit der Geburt eines Kindes mit geistiger oder mehrfacher Behinderung gerechnet werden muss. In bis zu 100 Fällen pro Jahr soll es bei Spätabtreibungen zu Lebendgeburten kommen.

Das Leben der Mutter bzw. ihre Gesundheit ist im Zeitpunkt der Feststellung der Schädigung des Fötus bzw. im Zeitpunkt der Vereinbarung des Schwangerschaftsabbruchs mit dem Arzt im Regelfall noch nicht konkret gefährdet. Statt dessen wird die medizinische Indikation meistens darauf gestützt, dass die Mutter zu einem späteren Zeitpunkt einen schweren – unzumutbaren - körperlichen oder seelischen Schaden erleiden würde, wenn sie das Kind gegen ihren Willen austragen müsste.

So in einem Papier der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., mit dem eine Änderung des angesprochenen Paragraphen erbeten wird, um zu verhindern, dass dieser "dazu missbraucht werden darf, die im Jahr 1995 ersatzlos gestrichene embryopathische Indikation durch die "Hintertür" unter dem Deckmantel der medizinischen Indikation wieder einzuführen." Die 1995 gestrichene embryopathische Indikation besagte, dass zu erwartende Behinderungen oder schwere Krankheiten des ungeborenen Kindes einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der gesetzlich geregelten Fristen straffrei mache.

Spätabtreibungen sind eine besonders grausame Form der Abtreibung, da sie zu einem Zeitpunkt geschehen, in dem das Kind bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig ist. Rein "technisch" gesehen ist der Zeitpunkt für den Start einer Initiative, die zudem in kurzer Zeit vorweisbare Ergebnisse braucht, mehr als ungünstig – die Weihnachtszeit ist die "privateste" Zeit des Jahres, wo viel Information an vielen einfach vorbeigeht und man sich der Fest- und Feierstimmung und der Erholung "zwischen den Jahren" widmet; so erklärt sich auch die bisher mehr als verhaltene Resonanz. Aber – geht es an Weihnachten nicht zutiefst um ein Kind? Und aus der Weihnachtsruhe gerissen hat schon der Tsunami vom 26. Dezember und der überwältigende Kampf um jedes Menschenleben.

Die Aktion läuft bis zum 31. Januar, da Mitte Februar eine Bundestagsanhörung stattfindet. Die Unterschriftenaktion gegen Spätabtreibungen zieht Kreise. Nach dem Kolpingwerk ruft auch der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) zur Beteiligung auf.

Bereits Hunderte von Listen ausgefüllt

Bei den "Zehn Minuten an der Krippe" sind schon viele Unterschriften gesammelt worden, auch bei den Besinnungstagen der Jungen Frauen in Haus Sonnenau stieß die Aktion sofort auf große Offenheit. "Das ist ein wichtiges Anliegen. Ich bin ganz dabei. Auf Moriah liegen Listen bereits auf," schreibt Monsignore Dr. Peter Wolf, Generalrektor des Instituts der Schönstatt-Diözesanpriester. Auf der Homepage des Schönstattzentrums Aulendorf wird seit einigen Tagen auf die Aktion aufmerksam gemacht.

Pater Dr. Lothar Penners, Bewegungsleiter, schreibt: "Diese Initiative sollten wir als gesamte Schönstattfamilie voll unterstützen. Solche Unterschriftenaktionen finden auch dann Beachtung, wenn sie parlamentarische oder mentalitätsmäßige Mehrheiten nicht über Nacht verändern können. Sie tragen zur Mentalitätsbildung bei, die immer entscheidend ist für Schaffung, Änderung oder aber auch Anwendung von geltendem Recht und zustande kommenden Verordnungen. Ich wünsche uns allen eine gute Portion Überzeugungskraft und Elan."

"Wir möchten unsere ganze Schönstattfamilie und darüber hinaus viele Menschen anregen, ihre Stimme gegen diese besonders schreckliche Form der Abtreibung zu erheben. Wir sehen darin eine Möglichkeit, eine Gesetzesänderung zum Schutz ungeborener Kinder zu erwirken", sagt Ulrike Eichenberg.



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Last Update: 13.01.2005 Mail: Editor /Webmaster
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