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DEUTSCHLAND, Redaktion • Eine gute Nachricht zum Ende des Jahres 2021, die bisher nicht auf den offiziellen Medien Schönstatts oder der Marienschwestern zu finden ist: Die gerichtliche Auseinandersetzung um Aussagen im Buch der Kirchenhistorikerin Dr. Alexandra von Teuffenbach ist beendet. Das Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern, das den Prozess angestrengt hatte (nicht „die Schönstatt-Bewegung“, wie teils in den Medien behauptet), verzichtete auf Revision. Das am 16. 9. 2021 ergangene Urteil, mit dem der Antrag auf Unterlassung abgelehnt wurde, ist seit dem 27.12. 2021 rechtskräftig. — Das Urteil, mit dem das LandgerichtWeiterlesen